Stadtverband Einbeck

Hagerodt: Änderung der Brennverordnung lässt Fragen offen

Landesregierung hat Problem bisher nicht erkannt

Northeim. Die CDU-Kreistagsfraktion Northeim bewertet die Änderung der Rechtslage bei der „Brennverordnung“ des Landes kritisch. Bisher war durch Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden mit entsprechenden Auflagen und Einschränkungen in geeigneten Fällen das Verbrennen pflanzlicher Abfälle, von Baumschnitt usw. erlaubt. Die jetzt gültige Verordnung verschließt diese Möglichkeit nahezu vollständig. Deshalb müssen nach Meinung von Karl-Heinz Hagerodt Ausnahmeregelungen u.a. für Feldmarksgenossenschaften und Privatleute geschaffen werden. „Größere Mengen stärkeren Ast- und Buschwerks, die regelmäßig beim Freischneiden von Feldwegen oder auf Privatgrundstücken  zwangsläufig anfallen, müssen sonst durch die Eigentümer mit hohen Kosten und durch entsprechende umweltbelastende Fahrten anderweitig entsorgt werden, obwohl oftmals geeignete Plätze zum Verbrennen ohne jegliche Beeinträchtigung in der Feldmark vorhanden sind und in der Vergangenheit gern angenommen wurden.“
Karl-Heinz HagerodtKarl-Heinz Hagerodt

Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass Brauchtumsfeuer, Osterfeuer usw. mit geeigneten Auflagen, die auch für Ausnahmeregelungen gelten müssten,  richtigerweise nach wie vor zulässig sind.  Außerdem sei klar, dass innerorts und ohne Einhaltung der Abstandsvorschriften grundsätzlich keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden dürften. Für die angeregten Ausnahmeregelungen empfiehlt die Fraktion nach erstmaliger Überprüfung eines Brennplatzes ein unbürokratisches späteres kostenfreies Anzeigeverfahren. „Die zuständigen Behörden behalten natürlich das jederzeitige Eingriffsrecht bei Missbräuchen“, so Hagerodt.

Die CDU-Kreistagsfraktion hat zu der Problematik, zu der viele Beschwerden von Vorstandsmitgliedern von Feldmarksgenossenschaften geführt haben, jetzt eine Anfrage beim Landrat gestellt. „Bei großen Baumschnittmaßnahmen ist ein Schreddertag der örtlichen Kommune oder eine kostenpflichtige Entsorgung über die Kreisdeponien kein zumutbarer Ersatz.“ Der Landrat wird gebeten, mit dem Landvolk und der Landwirtschaftskammer sowie den Feldmarksgenossenschaften ein Lösungsgespräch zu führen und ggf. bei der Landesregierung eine Änderung der Verordnung anzustoßen. Hagerodt: „Denn die Landesregierung hat offenbar diese Problematik noch nicht erkannt.“